Patente
Wir schützen Ihre Ideen, Innovationen und Erfindungen
Patente werden auf allen Gebieten der Technik für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Um eine Erfindung aus patentrechtlicher Sicht bewerten zu können, sind umfassende Kenntnisse und fundierte Erfahrungen auf sowohl dem technischen Gebiet der Erfindung als auch dem Gebiet des Patentrechts unverzichtbar. Unsere erfahrenen Patenanwälte stehen Ihnen auf den jeweiligen technischen Gebieten in allen Belangen des Patentrechts zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Strategien, die Ihr geistiges Eigentum langfristig und optimal schützen.
Patente erhalten
Zur Erlangung eines Patents muss eine Patentanmeldung bei dem zuständigen Patentamt, z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt, eingereicht werden. Nach Überprüfung der Patentanmeldung auf formale und sachliche Mängel, z.B. fehlende Neuheit oder fehlende erfinderische Tätigkeit, durch das Patentamt und Ausräumung etwaiger Mängel wird das Patent erteilt.
Das Patent hat die Wirkung, dass der Patentinhaber anderen, insbesondere Mitbewerbern, untersagen kann, die Erfindung gewerblich zu verwenden. Über die Schutzdauer des Patents gewährt dieses dem Patentinhaber also durch das Verbietungsrecht einen fundamentalen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Nicht selten bilden Patente daher einen beträchtlichen Teil des Vermögens eines Unternehmens.
Schutz durch Patente
Der Schutz, den ein Patent bietet, erstreckt sich auf den durch die Patentansprüche definierten Gegenstand. Daher ist die Formulierung der Patentansprüche von essentieller Wichtigkeit für den Nutzen des Patents. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass nach der Einreichung der Patentanmeldung keine zusätzlichen Informationen mehr zugefügt werden können, wodurch der maximal zu erlangende Schutzbereich schon durch die Anmeldeunterlagen definiert ist.
Verteidigung gegen Schutzrechte Dritter
Nachdem ein Patent vom Europäischen Patentamt oder Deutschen Patent- und Markenamt erteilt wurde, ist es innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung angreifbar: jedermann kann einen Einspruch gegen dieses Patent bei dem zuständigen Patentamt einlegen mit dem Ziel, dass das Patent vollständig widerrufen oder zumindest nur in eingeschränktem Umfang aufrecht erhalten wird. Somit steht Mitbewerbern ein Mittel zur Verfügung, sich gegen Patente zu verteidigen.
Die Gründe für einen Einspruch sind allerdings begrenzt und gesetzlich festgeschrieben und bestehen aus sowohl eher formal-juristischen als auch eher technischen Gründen. Daher hängt der Erfolg solcher Einspruchsverfahren im Wesentlichen Maße davon ab, dass bei der Ausarbeitung von Einsprüchen sowie bei der Durchführung von Einspruchsverfahren sowohl technisches Wissen als auch juristisches Know-how präzise und schlagkräftig kombiniert werden.