Patente

Wir schützen Ihre Ideen, Innova­tionen und Erfin­dungen

Patente werden auf allen Gebieten der Technik für Erfin­dungen erteilt, die neu sind, auf einer erfin­de­ri­schen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Um eine Erfindung aus patent­recht­licher Sicht bewerten zu können, sind umfas­sende Kennt­nisse und fundierte Erfah­rungen auf sowohl dem techni­schen Gebiet der Erfindung als auch dem Gebiet des Patent­rechts unver­zichtbar. Unsere erfah­renen Paten­an­wälte stehen Ihnen auf den jewei­ligen techni­schen Gebieten in allen Belangen des Patent­rechts zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir indivi­duelle Strategien, die Ihr geistiges Eigentum langfristig und optimal schützen.

Patente erhalten

Zur Erlangung eines Patents muss eine Patent­an­meldung bei dem zustän­digen Patentamt, z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäi­schen Patentamt, einge­reicht werden. Nach Überprüfung der Patent­an­meldung auf formale und sachliche Mängel, z.B. fehlende Neuheit oder fehlende erfin­de­rische Tätigkeit, durch das Patentamt und Ausräumung etwaiger Mängel wird das Patent erteilt.

Das Patent hat die Wirkung, dass der Patent­in­haber anderen, insbe­sondere Mitbe­werbern, unter­sagen kann, die Erfindung gewerblich zu verwenden. Über die Schutz­dauer des Patents gewährt dieses dem Patent­in­haber also durch das Verbie­tungs­recht einen funda­men­talen Wettbe­werbs­vorteil gegenüber seinen Konkur­renten. Nicht selten bilden Patente daher einen beträcht­lichen Teil des Vermögens eines Unter­nehmens.

Schutz durch Patente

Der Schutz, den ein Patent bietet, erstreckt sich auf den durch die Patent­an­sprüche definierten Gegen­stand. Daher ist die Formu­lierung der Patent­an­sprüche von essen­ti­eller Wichtigkeit für den Nutzen des Patents. In diesem Zusam­menhang ist auch zu beachten, dass nach der Einrei­chung der Patent­an­meldung keine zusätz­lichen Infor­ma­tionen mehr zugefügt werden können, wodurch der maximal zu erlan­gende Schutz­be­reich schon durch die Anmel­de­un­ter­lagen definiert ist.

Vertei­digung gegen Schutz­rechte Dritter

Nachdem ein Patent vom Europäi­schen Patentamt oder Deutschen Patent- und Markenamt erteilt wurde, ist es innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Veröf­fent­li­chung der Erteilung angreifbar: jedermann kann einen Einspruch gegen dieses Patent bei dem zustän­digen Patentamt einlegen mit dem Ziel, dass das Patent vollständig wider­rufen oder zumindest nur in einge­schränktem Umfang aufrecht erhalten wird. Somit steht Mitbe­werbern ein Mittel zur Verfügung, sich gegen Patente zu vertei­digen.

Die Gründe für einen Einspruch sind aller­dings begrenzt und gesetzlich festge­schrieben und bestehen aus sowohl eher formal-juris­ti­schen als auch eher techni­schen Gründen. Daher hängt der Erfolg solcher Einspruchs­ver­fahren im Wesent­lichen Maße davon ab, dass bei der Ausar­beitung von Einsprüchen sowie bei der Durch­führung von Einspruchs­ver­fahren sowohl techni­sches Wissen als auch juris­ti­sches Know-how präzise und schlag­kräftig kombi­niert werden.

WordPress Cookie Notice by Real Cookie Banner