Arbeitnehmererfinderrecht
Für alle Fälle abgesichert
Der weitaus größte Anteil von Erfindungen wird von Arbeitnehmern gemacht, was die Frage aufwirft, wer der Inhaber dieser Erfindungen ist.
Da die Regelungen des Arbeitnehmererfinderrechts direkt die Rechte und Pflichten an einer Erfindung beeinflussen, kann eine Nichtbeachtung oder falsche Anwendung dieser Regelungen zu unerwünschten Ergebnissen und langwierigen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen.
Unsere Anwälte verfügen über eine umfassende Expertise auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts, um individuell auf alle für Sie wichtigen Fragen einzugehen und – im Idealfall bereits vor der Entstehung einer Erfindung – geeignete Strategien, Ablaufpläne und Formulare zu entwickeln.
Gesetzeslösungen
Auf der einen Seite gehört nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten dem Arbeitgeber das Ergebnis der Arbeit eines Arbeitnehmers, wohingegen nach dem Patentgesetz dem Erfinder, d.h. demjenigen, der die Erfindung gemacht hat, das Recht auf das Patent zusteht. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gibt die Lösung zu dem Konflikt dieser widerstreitenden Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an, indem unter anderem geregelt wird, wem eine Diensterfindung, d.h. eine von einem Arbeitnehmer gemachte Erfindung, unter welchen Voraussetzungen gehört, wie sich eine Diensterfindung von anderen Erfindungen unterscheidet, und, falls die Diensterfindung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber durch Inanspruchnahme übergeleitet wird, dass und ab wann der Arbeitnehmer im Gegenzug einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat.
Notwendigkeit
Die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen können die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers beeinflussen. Ein Arbeitgeber, der nicht alle seine Verpflichtungen erfüllt, kann möglicherweise nicht von Arbeitnehmerpatenten profitieren oder Rechtsschutz vor etwaigen Ansprüchen seiner Mitarbeiter erhalten.