Arbeit­neh­mer­er­fin­der­recht

Für alle Fälle abgesi­chert

Der weitaus größte Anteil von Erfin­dungen wird von Arbeit­nehmern gemacht, was die Frage aufwirft, wer der Inhaber dieser Erfin­dungen ist.

Da die Regelungen des Arbeit­neh­mer­er­fin­der­rechts direkt die Rechte und Pflichten an einer Erfindung beein­flussen, kann eine Nicht­be­achtung oder falsche Anwendung dieser Regelungen zu unerwünschten Ergeb­nissen und langwie­rigen Strei­tig­keiten zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer führen.

Unsere Anwälte verfügen über eine umfas­sende Expertise auf dem Gebiet des Arbeit­neh­mer­er­fin­der­rechts, um indivi­duell auf alle für Sie wichtigen Fragen einzu­gehen und – im Idealfall bereits vor der Entstehung einer Erfindung – geeignete Strategien, Ablauf­pläne und Formulare zu entwi­ckeln.

Geset­zes­lö­sungen

Auf der einen Seite gehört nach arbeits­recht­lichen Gesichts­punkten dem Arbeit­geber das Ergebnis der Arbeit eines Arbeit­nehmers, wohin­gegen nach dem Patent­gesetz dem Erfinder, d.h. demje­nigen, der die Erfindung gemacht hat, das Recht auf das Patent zusteht. Das Gesetz über Arbeit­neh­mer­er­fin­dungen gibt die Lösung zu dem Konflikt dieser wider­strei­tenden Inter­essen von Arbeit­geber und Arbeit­nehmer an, indem unter anderem geregelt wird, wem eine Dienst­er­findung, d.h. eine von einem Arbeit­nehmer gemachte Erfindung, unter welchen Voraus­set­zungen gehört, wie sich eine Dienst­er­findung von anderen Erfin­dungen unter­scheidet, und, falls die Dienst­er­findung vom Arbeit­nehmer auf den Arbeit­geber durch Inanspruch­nahme überge­leitet wird, dass und ab wann der Arbeit­nehmer im Gegenzug einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat.

Notwen­digkeit

Die gesetz­lichen Bestim­mungen über Arbeit­neh­mer­er­fin­dungen können die Rechte und Pflichten eines Arbeit­gebers beein­flussen. Ein Arbeit­geber, der nicht alle seine Verpflich­tungen erfüllt, kann mögli­cher­weise nicht von Arbeit­neh­mer­pa­tenten profi­tieren oder Rechts­schutz vor etwaigen Ansprüchen seiner Mitar­beiter erhalten.

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